Die Kommission für Jugendmedienschutz will die RTL-Reality „Erwachsen auf Probe“ überprüfen. Stellt diese einen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen fest, könnte die Ausstrahlung der Sendung verboten werden und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen.
Die Probleme rund um die schlagzeilenträchtige neue RTL-Reality „Erwachsen auf Probe“ schienen mit einer Diskussionsrunde zwischen Kritikern und Machern zwar wegen völlig verschiedener Grundeinstellungen nicht komplett aus der Welt geräumt, aber zumindest halbwegs mal besprochen.
Ein Fall für den Jugendschutz bleibt die Sendung, in der Teenager mit geliehenen Babies das Eltern sein ausprobieren, aber trotzdem. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) teilt heute mit, die ersten beiden Episoden von „Erwachsen auf Probe“ überprüfen zu wollen. Die Entscheidung dazu sei bereits Mitte Mai getroffen wurden. Drei Mitglieder der Kommission werden am Tag nach der Erstaustrahlung (3. Juni, 20:15 Uhr, RTL) eine jugendschutzrechtliche Bewertung vornehmen.
Eine solche zügige Bewertung ist immer dann der Fall, wenn eine Sendung bereits vor der Ausstrahlung Hinweise auf problematische Inhalte vorliegen. Im Vorfeld der Sendung hatte es viel Kritik von Kinder- und Jugendschützern, sowie Ärzten gegeben. Insbesondere wolle die KMJ „Erwachsen auf Probe“ auf einen möglichen Verstoß gegen die Menschenwürde und eine die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende Wirkung hin untersuchen.
Auch, ob die Freiwillige Selbstkontrolle für Fernsehen (FSF) ihren Beurteilungsspielraum bei der Freigabe der RTL-Serie eingehalten hat, unterliegt der Beurteilung der Komission.
Sollte das Urteil der Ausschussmitglieder nicht einstimmig ausfallen, werden die Folgen von „Erwachsen auf Probe“ im Plenum der nächsten KJM-Sitzung bewertet.
Stellen also die drei prüfenden Mitglieder oder im Falle der Uneinigkeit das Plenum einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen fest, sind folgende Sanktionen (durch die Landesmedienanstalten) möglich:
- Beanstandung
- Sendezeitbeschränkung
- Ausstrahlungsverbot
- Einleitung eines Bußgeldverfahrens
- bei Straftatbestand: Abgabe an die Staatsanwaltschaft
In der kommenden Woche können wir uns alle selbst ein Bild davon machen, ob solche harten Sanktionen gegen RTL gerechtfertigt sein könnten. Ich warte gespannt.









3 Kommentare
Kommentar-Feed für diesen Beitrag
Mai 29, 2009 um 14:58
Erwachsen auf Probe: Strafanzeigen und Protestaufrufe « TV… und so
[...] “Erwachsen auf Probe”: Ein Fall für den Jugendschutz [...]
Juni 3, 2009 um 13:44
Erwachsen auf Probe: Gericht genehmigt Ausstrahlung « TV… und so
[...] ist noch nicht komplett vom Tisch. Die Komission für Jugendmedienschutz hatte angekündigt, “Erwachsen auf Probe” überprüfen zu wollen. Stellt man dort Verstöße fest, wird der Fall an die Landesmedienanstalten [...]
Juni 4, 2009 um 18:01
Erwachsen auf Probe: Jugendschutz sieht weiteren Diskussionsbedarf « TV… und so
[...] 4, 2009 in News und so, Reality TV und so | Tags: Erwachsen auf Probe, KJM, RTL Wie berichtet, hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die gestern ausgestrahlten ersten beiden Episoden [...]